Der Energieausweis
auch Energiepass genannt gibt es für den Neubaubereich schon seit 2002.
Er muss für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt, ausgestellt werden.
Bei Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss dem Käufer vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt werden.
Der Energie-/Gebäudeausweis oder Energiepass soll als Nachweis der Energieeffizienz von Häusern mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.
Ähnlich wie bei Elektrogeräten können Gebäude mit seiner Einführung in energetischer Hinsicht miteinander verglichen werden. Mit Hilfe einer Farbskala wird auf einen Blick zu sehen sein, wie viel Energie ein Haus im Vergleich zu anderen Gebäuden tatsächlich benötigt.
Was steht im Energieausweis?
Der Ausweis enthält:
Energieverbrauch oder -bedarf (in kWh/m² pro Jahr)
Energieeffizienzklasse (A+ bis H, wie bei Elektrogeräten)
Baujahr des Gebäudes
Heizungsart und Energieträger
Empfehlungen für energetische Verbesserungen
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichem Energieverbrauch der letzten drei Jahre
Der Bedarfsausweis basiert auf technischen Daten (z. B. Dämmung, Heizsystem) – genauer & unabhängig
Wann braucht man ihn?
Sie benötigen einen Energieausweis, wenn:
Sie ein Gebäude verkaufen oder vermieten wollen
Sie staatliche Fördermittel beantragen wollen (z.B. KfW, BAFA)
bei größeren energetischen Sanierungen
Wie lange ist er gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig – es sei denn, das Gebäude wird grundlegend saniert, dann muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Wer darf ihn ausstellen?
Nur zertifizierte Energieberater mit entsprechender Qualifikation dürfen Energieausweise ausstellen.
Situation
Vebrauchsauweis
Bedarfsausweis Pflicht?
✅ Ja
❌ Nein
✅ Ja
❌ Nein
❌ Nein
✅ Ja
❌ Nein
✅ Ja
✅ Ja (Wahl zwischen Bedarf oder Verbrauch)
❌ Nein,
Wahl möglich
✅ Ja
(abhängig vom Gebäude)
✅ Ja
(wenn Pflicht)
Merke
Der Bedarfsausweis ist immer zulässig, auch wenn ein Verbrauchsausweis erlaubt wäre.
Der Verbrauchsausweis ist nur zulässig, wenn das Gebäude bestimmte Bedingungen erfüllt (s. o.).
Bei öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ist ein Energieausweis gut sichtbar auszuhängen.
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Tatsächlicher Energieverbrauch
der letzten 3 Jahre
Technische Gebäudedaten
& Anlagentechnik
Nutzerabhängig (z. B. Heizverhalten)
Objektiv und unabhängig vom Nutzerverhalten
Günstiger (ca. 130–250 €)
Aufwendiger, teurer (ca. 398–800 €)
