Der Energieausweis

auch Energiepass genannt gibt es für den Neubaubereich schon seit 2002.

Er muss für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt, ausgestellt werden.
Bei Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss dem Käufer vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt werden.

Der Energie-/Gebäudeausweis oder Energiepass soll als Nachweis der Energieeffizienz von Häusern mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.
Ähnlich wie bei Elektrogeräten können Gebäude mit seiner Einführung in energetischer Hinsicht miteinander verglichen werden. Mit Hilfe einer Farbskala wird auf einen Blick zu sehen sein, wie viel Energie ein Haus im Vergleich zu anderen Gebäuden tatsächlich benötigt.

Was steht im Energieausweis?

Der Ausweis enthält:

  • Energieverbrauch oder -bedarf (in kWh/m² pro Jahr)

  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H, wie bei Elektrogeräten)

  • Baujahr des Gebäudes

  • Heizungsart und Energieträger

  • Empfehlungen für energetische Verbesserungen

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichem Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Der Bedarfsausweis basiert auf technischen Daten (z. B. Dämmung, Heizsystem) – genauer & unabhängig

Wann braucht man ihn?

Sie benötigen einen Energieausweis, wenn:

  • Sie ein Gebäude verkaufen oder vermieten wollen

  • Sie staatliche Fördermittel beantragen wollen (z.B. KfW, BAFA)

  • bei größeren energetischen Sanierungen

Wie lange ist er gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig – es sei denn, das Gebäude wird grundlegend saniert, dann muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Wer darf ihn ausstellen?

Nur zertifizierte Energieberater mit entsprechender Qualifikation dürfen Energieausweise ausstellen.

Situation

Vebrauchsauweis

Bedarfsausweis Pflicht?

Wohngebäude mit 5 Wohneinheiten

Wohngebäude mit 5 Wohneinheiten

Ja

Nein

Wohngebäude mit < 5 Wohneinheiten UND Bauantrag nach 01.11.1977

Wohngebäude mit < 5 Wohneinheiten UND Bauantrag nach 01.11.1977

Ja

Nein

Wohngebäude mit < 5 Wohneinheiten UND Bauantrag vor 01.11.1977 UND nicht energetisch saniert

Wohngebäude mit < 5 Wohneinheiten UND Bauantrag vor 01.11.1977 UND nicht energetisch saniert

Nein

Ja

Neubauten (Wohn- & Nichtwohngebäude)

Neubauten (Wohn- & Nichtwohngebäude)

Nein

Ja

Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude, Praxen)

Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude, Praxen)

Ja (Wahl zwischen Bedarf oder Verbrauch)

Nein,
Wahl möglich

Vermietung / Verkauf / Neuvermietung

Vermietung / Verkauf / Neuvermietung

Ja
(abhängig vom Gebäude)

Ja
(wenn Pflicht)

Merke

Der Bedarfsausweis ist immer zulässig, auch wenn ein Verbrauchsausweis erlaubt wäre.

Der Verbrauchsausweis ist nur zulässig, wenn das Gebäude bestimmte Bedingungen erfüllt (s. o.).

Bei öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ist ein Energieausweis gut sichtbar auszuhängen.

Merkmal

Merkmal

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Datenbasis

Datenbasis

Tatsächlicher Energieverbrauch
der letzten 3 Jahre

Technische Gebäudedaten
& Anlagentechnik

Aussagekraft

Aussagekraft

Nutzerabhängig (z. B. Heizverhalten)

Objektiv und unabhängig vom Nutzerverhalten

Kosten

Kosten

Günstiger (ca. 130–250 €)

Aufwendiger, teurer (ca. 398–800 €)