Wichtige Fragen:


Was ist der Gebäudepass oder Energieausweis?

Der Energie-/Gebäudeausweis oder Energiepass soll als Nachweis der Energieeffizienz von Häusern mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Ähnlich wie bei Elektrogeräten können Gebäude mit seiner Einführung in energetischer Hinsicht miteinander verglichen werden. Mit Hilfe einer Farbskala wird auf einen Blick zu sehen sein, wie viel Energie ein Haus im Vergleich zu anderen Gebäuden tatsächlich benötigt.

Was will man damit erreichen?

Wie bereits erwähnt, besteht das Ziel der Einführung des Energiepasses darin, Vergleichbarkeit im Markt zu erzeugen. Bislang war der Energiebedarf von Gebäuden selbst für deren Nutzer eher eine unbekannte Größe. Der erkennbare Energiebedarf eines Hauses bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Sie können die zu erwartenden Heizkosten von Beginn an exakt einkalkulieren.

Ab wann ist der Pass Pflicht?

Der Energiepass wird schrittweise eingeführt. Ab dem 1. Juli 2008 ist er Pflicht für Bestandsgebäude, die vor 1965 errichtet wurden. Für neuere Gebäude muss man ab dem 1. Januar 2009 einen Pass nachweisen.

In welchen Fällen braucht man den Energiepass?

In den folgenden Fällen wird der Energiepass (für Wohn- oder Nicht-Wohngebäude) definitiv benötigt: wenn man ein neues Gebäude errichtet; wenn man an seiner Immobilie größere Sanierungen oder Erweiterungen vornimmt; wenn man sein Gebäude verkauft oder wenn in einem Gebäude ein Mieterwechsel ansteht.

Wie viele verschiedene Ausweise gibt es?

Es gibt zwei Pass-Varianten: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Während sich der Verbrauchsausweis mit der innerhalb eines Jahres verbrauchten Energiemenge beschäftigt, gibt der Bedarfsausweis deutlicher darüber Auskunft, wie effizient das Gebäude tatsächlich ist. Grundlage hierfür ist hier die Berechnung mittels energetischer Kriterien, die auf standardisierten (und damit auch vergleichbaren) Werten beruhen. Die folgende Auflistung zeigt, welcher Ausweis wann benötigt wird:
• Neubauten: Bedarfsausweis;
• Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, Baujahr bis einschließlich 1977: Bedarfsausweis;
• Wohngebäude, die mittlerweile saniert wurden und mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen, sowie alle Wohngebäude, die 1978 oder später errichtet wurden: Wahlfreiheit. Die Farbskala wird das Kernstück des Ausweises sein und auf einen Blick zeigen, wie viel Energie ein Haus benötigt

Welche Daten beinhaltet er?

Im Falle von Wohngebäuden steht im Energiepass unter anderem Folgendes: Gebäudeangaben (Typ, Baujahr, Adresse), berechneter Energiebedarf, Darstellung des erfassten Energiebedarfs und -verbrauchs sowie Modernisierungsempfehlungen.